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BGH, 27.09.1962 - VII ZR 155/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus BGH, 27.09.1962 - VII ZR 155/61
Zwar hat das Berufungsgericht den die Bauplanung, die Oberleitung und die örtliche Bauaufsicht umfassenden Vertrag zwischen dem Beklagten und dem Architekten Vorlaender zutreffend als Werkvertrag gewertet (BGHZ 31, 224).Die Revision meint, der Anspruch des Architekten aus § 649 BöB auf die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachten Architektenleistungen entfalle, weil der Beklagte wegen eines den Vertragszweck gefährdenden Verhaltens Vorlaenders den Architektenvertrag gekündigt Habe (BGHZ 31, 224, 229) [BGH 26.11.1959 - VII ZR 120/58].